Nicht alle auf einer Reise auftretenden Mängel sind Reisemängel, für die es eine Rückerstattung des oder eines Teils des Reisepreises und Schadenersatz für vertane Urlaubszeit gibt.
Für manche Probleme ist die Rückerstattung mit etwa 5% des Reisepreises so gering, dass nicht einmal der Gang zum Anwalt, geschweige denn der Ärger und die Korrespondenz mit der Gegenseite lohnt. Wie praktisch sind deshalb sog. Reisemängel-Tabellen, die auf bereits ergangenen Urteilen beruhen und systematisch die dort zugesprochenen Beträge auflisten. Obgleich auch diese nicht verpflichtend für den eigenen Einzelfall sind, bieten sie in ihrer Gesamtheit eine recht gute Informationsbasis, auf der dann entschieden werden kann, ob der juristische Kampf lohnt. Für eine Zusammenstellung der wichtigsten Reisemängel-Tabellen bitte hier klicken.
Kein Geld für Flugverspätung wg. Streik
Flugreisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich ihr Flug infolge eines Generalstreiks oder Radarausfalls verspätet und können nicht verlangen,
dass wegen derartiger Eventualitäten Ersatzflugzeuge bereitgehalten werden, die letztendlich zu generell höheren Flugpreisen führen würden. Zu ausführlicheren Informationen bitte hier klicken.
Flug-Storno durch Kunden
Erfolgt die Stornierung eines Fluges durch den Kunden, erhält dieser seinen bezahlten Ticketpreis fast vollständig zurück, wenn er um seine Rechte weiß und diese auch nachgiebig gegenüber der Airline vertritt. Die im Gesamtpreis enthaltenen Bestandteile „Gebühren und Steuern“ –
zumeist machen diese schon mindestens die Hälfte des Flugpreises aus – erhält der verhinderte Fluggast vollständig zurück und von dem Restbetrag, dem eigentlichen Flugpreis, 95 Prozent, so dass nur ein sehr geringer Anteil für die Storno-Bearbeitung durch der Airline verloren ist. Dazu hier eine Beispielrechnung.
photo credit: D-AIUB Lufthansa Airbus A320-214(WL) coming in from Hannover (EDDV) @ Frankfurt (EDDF) / 04.12.2014 via photopin (license)
Flugausfall – nicht darben!
Wer es sich bei einem Flugausfall bzw. einer Verschiebung während der Wartezeit nicht gut gehen lässt, ist selbst schuld;
so hat jedenfalls ein Gericht entschieden, das einem Betroffenen, der Anspruch auf entsprechende Leistungen in Restaurant und Hotel gehabt hätte, diese jedoch nicht beanspruchte und im Nachhinein eine Entschädigung dafür verlangte, diese versagte. Mehr dazu hier.
photo credit: Airbus 380_058 via photopin (license)
Ausgleich für annullierte oder verspätete Flüge
Zwischen € 200,- und € 600,- stünden Fluggästen als Ausgleichszahlung für von Airlines zu verantwortende Annullierungen und Verspätungen ihrer Flüge zu, wenn sie es denn wüssten… Die meisten verzichten auf ihre Ansprüche,
zumal wenn sie auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stoßen oder über Ihre Rechte nicht Bescheid wissen. Dabei gibt es spezielle Organisationen, die für die vertrösteten Fluggäste die entsprechenden Ausgleichszahlungen bei den Airlines einfordern und notfalls auch einklagen. Mehr dazu hier.
photo credit: TG 473, Thai Airways 777-300, arrives at Brisbane International Airport, Australia via photopin (license)
Trotz Ticket Mitflug verweigert
Trotz eines gültigen Tickets nicht mitfliegen zu können ist mehr als ärgerlich und kann verschiedene Ursachen haben. Viele Airlines rechnen damit, dass einige Gäste kurzfristig absagen oder wegen anderer unterschiedlicher Gründe
nicht erscheinen und buchen deshalb von vornherein mehr Personen ein als Plätze in der Maschine zur Verfügung stehen. Pech gehabt, wenn dann doch alle gebuchten Teilnehmer mitfliegen wollen und deshalb einige davon abgewiesen und entschädigt werden müssen. Wie hoch und welche anderen, oft vorgeschobenen, Ursachen für eine Nichtbeförderung herhalten müssen, lesen Sie hier.
photo credit: Airbus 380_046 via photopin (license)