Flugreisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich ihr Flug infolge eines Generalstreiks oder Radarausfalls verspätet und können nicht verlangen, dass wegen derartiger Eventualitäten Ersatzflugzeuge bereitgehalten werden, die letztendlich zu generell höheren Flugpreisen führen würden. Zu ausführlicheren Informationen bitte hier klicken.