Wer es sich bei einem Flugausfall bzw. einer Verschiebung während der Wartezeit nicht gut gehen lässt, ist selbst schuld; so hat jedenfalls ein Gericht entschieden, das einem Betroffenen, der Anspruch auf entsprechende Leistungen in Restaurant und Hotel gehabt hätte, diese jedoch nicht beanspruchte und im Nachhinein eine Entschädigung dafür verlangte, diese versagte. Mehr dazu hier.
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