Nicht alle auf einer Reise auftretenden Mängel sind Reisemängel, für die es eine Rückerstattung des oder eines Teils des Reisepreises und Schadenersatz für vertane Urlaubszeit gibt. Für manche Probleme ist die Rückerstattung mit etwa 5% des Reisepreises so gering, dass nicht einmal der Gang zum Anwalt, geschweige denn der Ärger und die Korrespondenz mit der Gegenseite lohnt. Wie praktisch sind deshalb sog. Reisemängel-Tabellen, die auf bereits ergangenen Urteilen beruhen und systematisch die dort zugesprochenen Beträge auflisten. Obgleich auch diese nicht verpflichtend für den eigenen Einzelfall sind, bieten sie in ihrer Gesamtheit eine recht gute Informationsbasis, auf der dann entschieden werden kann, ob der juristische Kampf lohnt. Für eine Zusammenstellung der wichtigsten Reisemängel-Tabellen bitte hier klicken.